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  • Liebe Schüler:innen, Eltern und Freunde der School Of Voice!

    Aufgrund der derzeitigen Verordnung ist die 3G-Regelung für Musikschulen obligatorisch. 

    Die 3G-Regelung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Schüler:innen, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Bitte lege Deinen DIGITALEN Impf- oder Genesungsnachweis, Deinen Schülerausweis/BVG-Karte oder tagesaktuellen negativen Test vor jedem Unterrichtsbeginn Deiner Lehrkraft vor.

  • Danke für Euer Verständnis. Lasst uns alle gesund bleiben!

    Mit herzlichen Grüßen
    Kara Johnstad

  • Aktuelle Auflagen und Hygienevorschriften

    3G ist für Musikschulen obligatorisch.  

    Die 3G-Regelung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Schüler:innen, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Bitte lege Deinen DIGITALEN Impf- oder Genesungsnachweis, Deinen Schülerausweis/BVG-Karte oder tagesaktuellen negativen Test vor jedem Unterrichtsbeginn Deiner Lehrkraft vor.

    Folgende Auflagen und Vorschriften sind bei Eurem Besuch der School Of Voice einzuhalten:

    • Die AHA-L Regeln - Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen, regelmäßig lüften - haben weiterhin Bestand. 

    • Zutritt nur mit einer FFP2-oder medizinischen Maske. Die Maske darf nur am Platz oder zum Singen abgelegt werden und ist ansonsten immer zu tragen.

    • Beim Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten ist ein Abstand von mindestens 3 Metern einzuhalten.
    • Grüppchenbildungen sind nicht gestattet, der vorgeschriebene Mindestabstand (generell 1,50 m, 3 m beim Singen) ist unbedingt einzuhalten.

    • Bei Krankheitsanzeichen bleibe bitte zuhause, ein Besuch in der School Of Voice ist nicht möglich, auch nicht mit negativem Test. 

    • Besucher*innen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID 19 Erkrankten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen die Einrichtung nicht betreten.

    • Besucher*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen, die keine FFP2-Maske tragen können, setzen sich und andere einem erhöhten Infektionsrisiko aus. Wir raten dringend vom Besuch ab.

    • Es darf Einzelunterricht sowie Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden.

    • Die vorherige separate Terminbuchung ist zwingend erforderlich, die Buchung Deines Kursbesuchs erfolgt direkt in unserem Online-Buchungssystem oder über unser Büro.

    • Die Teilnehmer müssen einen DIGITALEN Impfnachweis oder offiziellen Genesungsnachweis vorlegen.

      (!) Für das Chor-Singen gilt zusätzlich:
      (!) Die max. Anzahl der Chorsänger:innen ergibt sich aus der Raumgröße und den Abstandsregelungen.
      (!) Zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen ist zwischen den Sänger:innen ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten.
      (!) Pro Aufführung bzw. Probe darf das gemeinsame Singen eine Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten.

  • Es gelten die Hygiene- und Infektionsschutzstandards des Hygienerahmenkonzepts der Berliner Senatsverwaltung für Kultur, auf der Grundlage der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, jeweils in der geltenden Fassung.

    Verordnung des Berliner Senats vom 27. November 2021

  • - NEU -
    3G-Corona-Schnelltest sind jetzt an der School of Voice erhältlich.
    Damit sich jeder 3G leisten kann!

    Nach einem negativen Corona-Schnelltest zur Selbsttestung unter Aufsicht unseres zertifizierten Fachpersonals erstellt der überwachende Arzt eine Bescheinigung, die der Getestete per E-Mail und SMS in wenigen Minuten erhält. 

    Jeder Test kostet 5 Euro.

    Bitte vereinbare im Voraus einen Termin!
    office@schoolofvoice.berlin

    Ort des Testung
    School Of Voice - Verwaltung
    Pasewaldtstr. 16, 14169 Berlin

    Bitte beachten:
    Dieses Angebot gilt nur für Kunden und Mitarbeiter der School Of Voice!