Liebe Schüler:innen, Eltern und Freunde der School Of Voice!
Aufgrund der derzeitigen Verordnung ist die 3G-Regelung für Musikschulen obligatorisch.
Die 3G-Regelung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Schüler:innen, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Bitte lege Deinen DIGITALEN Impf- oder Genesungsnachweis, Deinen Schülerausweis/BVG-Karte oder tagesaktuellen negativen Test vor jedem Unterrichtsbeginn Deiner Lehrkraft vor.
Danke für Euer Verständnis. Lasst uns alle gesund bleiben!
Mit herzlichen Grüßen
Kara Johnstad
3G ist für Musikschulen obligatorisch.
Die 3G-Regelung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Schüler:innen, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Bitte lege Deinen DIGITALEN Impf- oder Genesungsnachweis, Deinen Schülerausweis/BVG-Karte oder tagesaktuellen negativen Test vor jedem Unterrichtsbeginn Deiner Lehrkraft vor.
Folgende Auflagen und Vorschriften sind bei Eurem Besuch der School Of Voice einzuhalten:
Die AHA-L Regeln - Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen, regelmäßig lüften - haben weiterhin Bestand.
Zutritt nur mit einer FFP2-oder medizinischen Maske. Die Maske darf nur am Platz oder zum Singen abgelegt werden und ist ansonsten immer zu tragen.
Grüppchenbildungen sind nicht gestattet, der vorgeschriebene Mindestabstand (generell 1,50 m, 3 m beim Singen) ist unbedingt einzuhalten.
Bei Krankheitsanzeichen bleibe bitte zuhause, ein Besuch in der School Of Voice ist nicht möglich, auch nicht mit negativem Test.
Besucher*innen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID 19 Erkrankten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Besucher*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen, die keine FFP2-Maske tragen können, setzen sich und andere einem erhöhten Infektionsrisiko aus. Wir raten dringend vom Besuch ab.
Es darf Einzelunterricht sowie Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden.
Die vorherige separate Terminbuchung ist zwingend erforderlich, die Buchung Deines Kursbesuchs erfolgt direkt in unserem Online-Buchungssystem oder über unser Büro.
Die Teilnehmer müssen einen DIGITALEN Impfnachweis oder offiziellen Genesungsnachweis vorlegen.
(!) Für das Chor-Singen gilt zusätzlich:
(!) Die max. Anzahl der Chorsänger:innen ergibt sich aus der Raumgröße und den Abstandsregelungen.
(!) Zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen ist zwischen den Sänger:innen ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten.
(!) Pro Aufführung bzw. Probe darf das gemeinsame Singen eine Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten.
Es gelten die Hygiene- und Infektionsschutzstandards des Hygienerahmenkonzepts der Berliner Senatsverwaltung für Kultur, auf der Grundlage der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, jeweils in der geltenden Fassung.
Nach einem negativen Corona-Schnelltest zur Selbsttestung unter Aufsicht unseres zertifizierten Fachpersonals erstellt der überwachende Arzt eine Bescheinigung, die der Getestete per E-Mail und SMS in wenigen Minuten erhält.
Jeder Test kostet 5 Euro.
Bitte vereinbare im Voraus einen Termin!
office@schoolofvoice.berlin
Ort des Testung
School Of Voice - Verwaltung
Pasewaldtstr. 16, 14169 Berlin
Bitte beachten:
Dieses Angebot gilt nur für Kunden und Mitarbeiter der School Of Voice!
Unsere Spezialität ist die Stimm- und Gesangsausbildung. Wir unterrichten auch mit Begeisterung das Spielen eines Instruments. Wir erkennen Begabungen und fördern das individuelle Talent, sind Lehrer und Mentor zugleich, so dass jeder Schüler sein bestmöglicher Musiker sein wird. Letztendlich sind es aber die vertrauensvollen Beziehungen zum Schüler und dessen Familie, welche Musikbegeisterten jeglichen Alters die lebenslange Wertschätzung und Freude an der Musik und Kreativität vermitteln.
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